Erklärung zur
Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.timbayern.de veröffentlichten Website des Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am:     03.02.2022
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am:    03.02.2022
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:    Selbstbewertung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit der Website des Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg unter www.timbayern.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Website Website des Staatlichen Textil- und Industriemuseum Augsburg unter www.timbayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayEGovV. Es erfüllt zu einem großen Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die externen Microsites „Stoff ohne Grenzen“, „Zeitreise – eine Audioguide für Kinder“ und „Calico“ sind nicht barrierefrei.
  • PDF-Dokumente in den Pressemitteilungen vor 2022
  • Videos werden von Youtube mit automatisch generierten Untertiteln versehen.
  • Das Hintergrund-Video, welches sich auf der Startseite und der englischen Seite befindet, hat keine Einstellungen zum Deaktivieren automatischen Abspielens. Für diese Videos gibt es keine gleichwertigen Medienalternativen.
  • Die Bedienung mit der Tastatur ist bei den vergrößerten Videos unter tim digital nicht optimal.
  • Die Bedienung mit der Tastatur ist bei den Bildergalerien, z.B. bei der Dauerausstellung, nicht optimal.
  • Es werden die HTML5 Elemente „nav“ und „footer“ zur Auszeichnung von Bereichen verwendet, allerdings nicht „header“ und „main“.
  • Die englische Seite enthält noch keine Meta-Informationen zur englischen Sprache (lang=en-GB).
  • Nicht alle Bilder haben eine Alternativtext.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg
Provinostraße 46
86153 Augsburg

Telefon: (0821) 81001- 50

Schreiben Sie uns, wenn

  • Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.bayern.de bemerkt haben.
  • Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
  • Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular Barriere melden oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an info@timbayern.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.