Erklärung zur
Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.timbayern.de veröffentlichte Website des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) sowie der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 03.02.2022
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 03.03.2026
Als Methodik der Prüfung wurde eine Selbstbewertung angewandt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den oben genannten Rechtsvorschriften sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) aufgrund der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Informationen in Leichte Sprache finden Sie unter: www.timbayern.de/leichte-sprache/
Nicht barrierefreie Inhalte
1. Unverhältnismäßige Belastung (§ 12a Abs. 6 BGG / BayEGovV)
Die folgenden Inhalte werden derzeit nicht optimiert, da dies einen unverhältnismäßig hohen technischen Aufwand im Verhältnis zum verfügbaren Budget und dem spezifischen Nutzen darstellt:
- Die externen Microsites „Stoff ohne Grenzen“, „Zeitreise – eine Audioguide für Kinder“ und „Calico“.
- PDF-Dokumente in den Pressemitteilungen, die vor dem Jahr 2022 veröffentlicht wurden.
2. Videos und Untertitel
Videos werden über YouTube mit automatisch generierten Untertiteln ausgespielt. Eine manuelle Korrektur dieser Untertitel ist derzeit nicht geplant. Eine Prüfung der fünf meistgenutzten Videos hat jedoch ergeben, dass die automatisch erstellten Transkriptionen eine sehr hohe Qualität aufweisen und kaum Fehler enthalten.
3. In Umsetzung befindlich (Behebung im Laufe des Jahres 2026)
Folgende Mängel wurden identifiziert und werden aktuell bearbeitet:
- Strukturelemente: Implementierung der HTML5-Elemente
headerundmain. - Alt-Texte: Hinzufügen von Alternativtexten für das Light-Logo sowie für Lazy-Load-Navigationselemente.
- Bedienelemente: Der Logo-Link sowie die Links zu YouTube-Videos erhalten eindeutig interpretierbaren Text für Screenreader.
- Formulare: Das Suchformular wird technisch so angepasst, dass es einen expliziten Submit-Button enthält.
- Code-Qualität: Behebung von doppelten IDs innerhalb des Quellcodes, um die Kompatibilität mit assistiven Technologien sicherzustellen.
4. Geplante Maßnahmen bis Ende 2027
- Kontraste: Verbesserung der Kontrastverhältnisse der Hauptnavigation (insbesondere bei Überlagerung von Bildern/Videos) sowie der H1-Überschriften auf Hintergrundbildern.
- Detailseiten (tim digital): Vergabe von barrierefreien Namen für Frames und Optimierung der Link-Strukturen für Screenreader.
- Bildergalerien: Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit in der Dauerausstellung und bei vergrößerten Videoansichten.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
tim | Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg Provinostraße 46
86153 Augsburg
E-Mail: info@timbayern.de
Telefon: (0821) 81001-50
Durchsetzungsverfahren
Sollte Ihre Kontaktaufnahme mit dem Museum nicht innerhalb von sechs Wochen zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html