Allgemeine
Geschäftsbedingungen

des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) (AGB)

1. Geltung

1.1. Die folgenden Bestimmungen gelten für den Erwerb von allen angebotenen Ticketarten, Gutscheinen und für die Teilnahme an öffentlichen Führungen im Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim).

1.2. Umfasst ist hierbei der Erwerb der Tickets 

a. an den Kassen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim)
b. im Onlinevertrieb.

1.3. Diese AGB gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim), namentlich der Hausordnung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) sowie den jeweiligen hausrechtsbezogenen Einzelanweisungen und Garderobenordnungen, welche vor Ort in den Museen oder online über die Website des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) unter www.timbayern.deeinsehbar sind. Mit dem Erwerb der Tickets erkennt der Kunde* diese allgemeinen Bestimmungen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Staatliche Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.

1.4. Die Tickets werden nur an Endkunden verkauft, anderenfalls besteht kein Anspruch auf die auf dem Ticket vorgesehene Leistung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim). Das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist berechtigt, in Einzelfällen und im Onlinevertrieb die Anzahl der zu verkaufenden Tickets pro Kunde zu beschränken. 

1.5. Durch den Kauf von Leistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) zu Stande. Ein Weiterverkauf der erworbenen Tickets ist unzulässig.

      2. Angebotene Ticketarten

      2.1. Dem Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) obliegt die Entscheidung, welche der nachfolgend aufgeführten Ticketarten im Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) zum Erwerb angeboten werden.

      2.2. Tickets für die Dauerausstellung

      Tickets für die Dauerausstellung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) berechtigen ausschließlich zum Besuch der ständigen Sammlung und Sonderausstellungen des Hauses, sofern diese in den Besuch der Dauerausstellung eingeschlossen sind zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt. 

      2.3. Tickets für kostenpflichtige Sonderausstellung
      Tickets für eine kostenpflichtige Sonderausstellung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) berechtigen ausschließlich zum Besuch dieser Sonderausstellung zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt.  Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt sind die Tickets nicht mehr übertragbar.

      2.4. Kombitickets

      Kombitickets berechtigen sowohl zum Eintritt in die Dauerausstellung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) als auch in die kostenpflichtige Sonderausstellung zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Tag des Erwerbs, soweit sich aufgrund der Art des Tickets nicht etwas anderes ergibt. Nach ihrer erstmaligen Verwendung für den Eintritt in die jeweilige Ausstellung sind die Kombitickets nicht mehr übertragbar.

      3. Preise und Bezahlung 

      Die Eintrittspreise sowie Regelungen zu Vergünstigungen und freiem Eintritt sind in der jeweils gültigen Eintrittspreisregelung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) festgelegt, die im Kassenbereich sowie auf der Homepage des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) unter www.timbayern.de einzusehen ist. Geltende Währung ist Euro. Änderungen der Eintrittspreise bleiben vorbehalten.  

      3.1. Tickets, Kombitickets und Führungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 20 a UStG. 

      3.2. Bei Inanspruchnahme von Vergünstigungen oder freiem Eintritt muss bei Erwerb an den Kassen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) sowie am Besuchstag beim Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten eine entsprechende gültige Bestätigung sowie gegebenenfalls zusätzlich ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Der Nachweis ist zudem auf Verlangen am Einlass zum Museum oder zur Ausstellung vorzuzeigen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Einlass in das Museum nicht möglich.

      3.3. Rein digital erworbene Produkte (vgl. Satz 1 Ziff. 3.4.2.2.) sind vom Kunden vor Besuch des Museums auszudrucken und/oder bei Besuch des Museums in digital lesbarer Form (z.B. auf dem Display eines Smartphones) vorzulegen. Ein Einlass erfolgt nur, wenn der QRCode vollständig lesbar ist.

      3.4. Bezahlung

      3.4.1. Bezahlung an den Kassen

      3.4.1.1. Die Bezahlung erfolgt an den Kassen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim). Als Zahlungsoptionen stehen grundsätzlich die Barzahlung sowie die Bezahlung mit der EC- oder Kreditkarte der meisten gängigen Anbieter (VISA, Master Card, American Express etc.) zur Verfügung. 

      3.4.1.2. Bei der Zahlung mit EC-Karte hat der Kunde Sorge für die Deckung des Kontos zu tragen. Kosten, die aufgrund von Rückbelastungen entstehen, gehen zulasten des Kunden, solange die Rückbelastung nicht durch das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) zu vertreten ist. Im Einzelfall ist das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) berechtigt, nur bestimmte Zahlungsarten in Abhängigkeit vom jeweiligen Kunden zu akzeptieren.

      3.4.2. Bezahlung und Versand im Online-Shop

      3.4.2.1. Beim Online-Verkauf erfolgt die Zahlung durch Vorkasse des Kunden durch eine der angebotenen Zahlweisen. Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.

      3.4.2.2. Der Versand der in Ziff. 2. genannten Produkte erfolgt digital per E-Mail an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse. 

      4. Widerruf/Stornierung

      Eine Rückgabe bzw. Stornierung der an den Kassen und im Webshop gekauften Produkte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

      5. Einlass und Hausrecht

      5.1. Der Kunde hat das an der Kasse oder im Online-Shop (siehe 3.3.) erworbene Ticket in gedruckter oder digitaler Form beim Betreten der Ausstellungsräume vorzuzeigen. Das Ticket wird am Einlass gescannt. Während des Besuchs der Ausstellungsräume hat der Kunde es mit sich zu führen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen.

      5.2. Das Personal des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) ist zu jedem Zeitpunkt befugt, auf Grund des Hausrechts nach pflichtgemäßem Ermessen von diesen AGB abweichende Anordnungen zu treffen.

      5.3. Bei Zuwiderhandlung gegen diese AGB, die Hausordnungen, die Anordnungen des Personals sowie die Garderobenordnungen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) behält sich das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) bzw. seine Bevollmächtigten das Recht vor, den Kunden aus dem Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch, wenn durch den Karteninhaber andere Besucher belästigt werden und/oder der Museumsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von Störungen besteht.

      6. Verjährung 

      Die Verjährungsfrist von Gutscheinen beträgt gemäß der gesetzlichen Regelung drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das Ticket erworben wurde.


      7. Verlust/Beschädigung und Umtausch 

      Das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) haftet nicht für Verlust, Verfall oder Beschädigung von Tickets oder Gutscheinen. Bei Verlust oder Beschädigung erfolgt kein Ersatz sowie keine Erstattung.

      8. Führungen

      8.1. Das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) bietet sowohl zahlungspflichtige öffentliche teilnehmerbeschränkte Führungen sowie vorab gebuchte Führungen für geschlossene Personengruppen an.

      8.2.1. Für die Teilnahme an öffentlichen teilnehmerbeschränkten Führungen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) hat der Kunde am selben Tag im Vorfeld der Führung ein gesondertes Führungsticket an der Kasse des Museums oder online zu erwerben. Dieses ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Führung und enthält die entsprechende Führungsgebühr sowie den tagesaktuellen und personenbezogenen Eintrittspreis. Der Erwerb eines allgemeinen Eintrittstickets für das Museum gibt dem Kunden keinen Anspruch auf einen Teilnehmerplatz bei einer Führung. Der Nachweis für eine Teilnahmeberechtigung an der Führung ersetzt nicht den Kauf eines unter Ziff. 2 genannten Tickets.

      8.2.2. Führungen für geschlossene Personengruppen müssen rechtzeitig im Vorfeld über die Buchungshotline des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) vom Kunden angefragt werden und können bei entsprechender personeller und terminlicher Verfügbarkeit seitens des Museums durch den Kunden gebucht werden. Anfallende Führungsgebühren zzgl. Ticketgebühren für alle Teilnehmenden im Sinne von Ziff. 2 hat der Kunde vor Führungsbeginn zu entrichten (vgl. Ziff. 3.4.). 

      8.3. Eine Verschiebung der Termine von öffentlichen Führungen um bis zu 30 Minuten gegenüber der angegebenen Zeit berechtigt nicht zu einer Reduzierung des Entgelts für die Führung. Die Zeit wird seitens des Museumsführers entsprechend nachgeholt. Bei darüberhinausgehenden Verspätungen entfällt die Führung. In diesem Fall gilt die unter Ziff. 8.4. genannte Regelung.

      8.4. Das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) ist berechtigt, bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Ausfall des Referenten, Überschreitung der Besuchskapazität, höhere Gewalt lt. Ziffer 9.2.) die öffentliche Führung abzusagen. In diesem Fall werden bei zahlungspflichtigen Führungen die bereits gezahlten Teilnahmeentgelte erstattet. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern keine Schadensersatzansprüche zu. Bereits gekaufte Tickets für den Zugang zu den Ausstellungsräumen können nicht zurückgegeben werden (vgl. Ziff. 4), sofern nicht ebenfalls ein Grund der Ziffer 9.2. vorliegt.

      9. Haftung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim)

      9.1. Das Staatliche Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim), seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, soweit sie nicht zwingend in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

      9.2. Ist aufgrund zwingender Ursachen in der Sphäredes Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim)  (konservatorische, organisatorische oder technische Gründe) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. bei Schließungsanordnungen durch Sicherheitsbehörden oder dem Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) übergeordneten Behörden, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg u. ä.) der Besuch eines Museums oder einer Ausstellung und damit die Nutzung von Tickets nicht möglich, ist das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Eine weitergehende Haftung des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) besteht nicht. 

      9.3. Schließungen werden, soweit möglich, rechtzeitig im Voraus auf der Homepage des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) bekannt gegeben.  

      9.4. Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Ausstellungsteile geschlossen oder bestimmte Exponate unzugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts oder zu Schadensersatzansprüchen.

      9.5. Für Kombitickets gilt zudem, dass aus baulichen oder organisatorischen Gründen oder aus wichtigem Grund einzelne Abteilungen des Staatlichen Textil- und Industriemuseums Augsburg (tim) geschlossen werden können. Mängelansprüche sind dahingehend ausgeschlossen.

      10. Schlussbestimmungen

      10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Einbezug des internationalen Privatrechts. Alleiniger Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Augsburg. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Augsburg.

      10.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 

      10.3. Das Staatliche Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim) behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits getätigte Bestellungen bzw. bestehende Kaufverträge gelten diese Änderungen nicht. 

      10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der weiteren Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

      Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg (tim)
      Provinostraße 46
      86153 Augsburg

      Stand: 03.02.2026

      *Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.